KrW-/AbfG Bln
INHALT
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) Vom 21. Juli 1999
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) Vom 21. Juli 1999
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Einleitende Bestimmungen
- § 1 Zweck des Gesetzes
- Zweiter Abschnitt Organisation der Abfallentsorgung
- § 2 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- § 3 Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
- § 4 Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- § 5 Entsorgungspflicht
- § 6 Abfallwirtschaftskonzept
- § 7 Abfallbilanzen
- § 8 Gebühren und Entgelte
- § 9 Pflichten der Abfallbesitzer
- § 10 Zweckverband, Beteiligung an Gesellschaften des privaten Rechts
- § 11 Getrenntsammlung von Abfällen
- § 12 Private Entsorgungsträger
- § 13 Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle; weitere Aufgaben
- Dritter Abschnitt Abfallwirtschaftsplanung
- § 14 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- § 15 Abfallverbringung in das Land Berlin
- Vierter Abschnitt Abfallbeseitigungsanlagen
- § 16 Veränderungssperre
- § 17 Abfalltechnische Überwachung der Errichtung und Abnahme
- § 18 Stillgelegte Deponien
- Fünfter Abschnitt Überwachung und Duldungspflichten
- § 19 Unzulässige Verwertung oder Beseitigung von Abfällen
- § 20 Behördliche Überwachung und ordnungsrechtliche Maßnahmen
- § 21 Kosten der Überwachung
- § 22 Duldungspflichten und Entschädigung
- Sechster Abschnitt Pflichten der öffentlichen Hand, Konzepte und Bilanzen
- § 23 Pflichten der öffentlichen Hand
- § 24 Konzepte und Bilanzen zur abfallarmen Verwaltung
- Siebenter Abschnitt Datenschutz und Veröffentlichung von Informationen, Ausführungsvorschriften
- § 25 Datenverarbeitung
- § 26 Veröffentlichung von Informationen
- § 27 Ausführungsvorschriften
- Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
- § 28 Bußgeldvorschrift
- Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 29 (aufgehoben)
- § 30 Änderung von Rechtsvorschriften
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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