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INHALT
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks Vom 15. Juni 2001
- Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks Vom 15. Juni 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1
- § 2
- Anlage
- Artikel 1 Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
- Artikel 2 Währungsumstellung
- Artikel 3 Inkrafttreten, Bekanntmachung
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