KiSchuG
INHALT
Gesetz zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz - KiSchuG) Vom 17. Dezember 2009
- Gesetz zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz - KiSchuG) Vom 17. Dezember 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Inhalte und Ziele des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmung
- Zweiter Teil Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
- § 3 Nutzung und Übermittlung der Screening-Identitätsnummer
- § 4 Zentrale Stelle
- § 5 Vertrauensstelle
- § 6 Einladungswesen und Rückmeldeverfahren
- § 7 Evaluation und Gesundheitsberichterstattung
- Dritter Teil Regelungen zur Umsetzung des Netzwerkes Kinderschutz
- § 8 Frühe und rechtzeitige Hilfen und Leistungen
- § 9 Präventiver Kinderschutz
- § 10 Kooperationen, Netzwerke
- § 11 Beratung und Weitergabe von Informationen bei Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen
- § 12 Krisenberatung
- § 13 Persönliche Eignung
- § 14 Fortbildung
- Vierter Teil
- § 15 Rechtsverordnungen
- § 16 Ausführungsvorschriften
- Anlage
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