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INHALT
Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Leipziger Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin Vom 30. Juni 2020
- Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Leipziger Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin Vom 30. Juni 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gegenstand der Verordnung
- § 3 Zuständigkeit
- § 4 Ordnungswidrigkeiten
- § 5 Ausnahmen
- § 6 Verletzung von Verfahrensvorschriften
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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