ASOG Bln
INHALT
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
- Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Aufgaben, Zuständigkeiten und allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei
- § 2 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
- § 3 Hilfszuständigkeit der Berliner Feuerwehr
- § 4 Verhältnis der Polizei zu den Ordnungsbehörden
- § 5 Dienstkräfte der Polizei
- § 5a Legitimations- und Kennzeichnungspflicht
- § 6 Örtliche Zuständigkeit der Polizei
- § 7 Amtshandlungen von Polizeidienstkräften außerhalb des Landes Berlin
- § 8 Amtshandlungen von Polizeidienstkräften anderer Länder, des Bundes sowie ausländischer Staaten in Berlin
- § 9 Aufsichtsbehörden; Eingriffsrecht
- § 10 Informationspflicht; Fachaufsicht
- § 11 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 12 Ermessen, Wahl der Mittel
- § 13 Verantwortlichkeit für das Verhalten einer Person
- § 14 Verantwortlichkeit für Tiere oder den Zustand einer Sache
- § 15 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 16 Inanspruchnahme von nicht verantwortlichen und nicht verdächtigen Personen
- Zweiter Abschnitt Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei
- Erster Unterabschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse
- Zweiter Unterabschnitt Befugnisse für die weitere Datenverarbeitung
- Dritter Abschnitt Vollzugshilfe
- § 52 Vollzugshilfe
- § 53 Verfahren
- § 54 Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
- Vierter Abschnitt Verordnungen zur Gefahrenabwehr
- § 55 Ermächtigung
- § 56 Inhalt
- § 57 Zuwiderhandlungen gegen Verordnungen
- § 58 Geltungsdauer
- Fünfter Abschnitt Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
- § 59 Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände
- § 60 Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs
- § 61 Ansprüche mittelbar Geschädigter
- § 62 Verjährung des Ausgleichsanspruchs
- § 63 Ausgleichspflichtiger, Erstattungsansprüche
- § 64 Rückgriff gegen den Verantwortlichen
- § 65 Rechtsweg
- Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 66 Einschränkung von Grundrechten
- § 67 Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids; Nachprüfung straßenverkehrsbehördlicher Verwaltungsakte im Widerspruchsverfahren
- § 68 Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 69 Übergangsregelung
- § 70 Evaluation
- § 71 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
- Anlage
- Erster Abschnitt Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
- Zweiter Abschnitt Ordnungsaufgaben der Bezirksämter
- Dritter Abschnitt Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
- Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen
Feedback