Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nic...
DE - Landesrecht Bayern

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Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden

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