Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
INHALT
Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
- 1. Rechtsgrundlagen
- 1.1 Internationales Recht und EU-Recht
- 1.2 Bundesrecht
- 1.3 Landesrecht
- 2. Verfahren
- 2.1 Zuständigkeit
- 2.2 Auswahl des Unternehmens
- 2.2.1 Gegenstand einer Veröffentlichung
- 2.2.2 § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 LFGB:
- 2.2.2.1
- 2.2.2.2
- 2.2.3 § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB:
- 2.2.3.1
- 2.2.3.2
- 2.2.3.3
- 2.3 Anhörung
- 2.4 Mitteilung der Entscheidung über die Information der Öffentlichkeit
- 2.5 Veröffentlichung
- 2.6 Zeitnahe Überprüfung der Abstellung des Verstoßes
- 3. Auslegungsfragen
- 3.1 Umgang mit Verstößen, die vor der Veröffentlichung beseitigt sind
- 3.2 Durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht
- 3.3 Bezug zu Lebens- oder Futtermittel
- 3.4 Proben auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen
- 3.5 Grenzwerte, Höchstmengen und Höchstgehalte
- 3.6 Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe
- 3.7 Verstoß in nicht nur unerheblichen Ausmaß
- 3.8 Wiederholter Verstoß
- 3.9 Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft nach § 41 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- 3.10 Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten
- 3.11 Verhältnis zu § 40 Abs. 1 LFGB
- 4. Schlussbestimmungen
- Anlagen:
Feedback