Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind
DE - Landesrecht Bayern
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Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind