Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den...
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Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden
- Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden
- 1 Allgemeines
- 1.1 Einkünfte
- 1.2 Steuerfreiheit
- 2 Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
- 2.1 Ehrenamtliche erste Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
- 2.2 Ehrenamtliche weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
- 2.3 Gewählter Stellvertreter des Landrats oder der Landrätin
- 2.4 Jährliche Sonderzahlung
- 2.5 Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaften
- 2.6 Nachholung nicht ausgeschöpfter Monatsbeträge
- 2.7 Fahrtkostenerstattung
- 2.8 Mitglied mehrerer kommunaler Vertretungsorgane
- 3 Wirkung der steuerfreien Aufwandsentschädigungen
- 4 Schlussbestimmungen
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