Richtlinien über die Veränderung von Ansprüchen nach Art. 59 BayHO, § 32 KommHV bzw. § 31 KommHV-Doppik im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderung...
    DE - Landesrecht Bayern

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    Richtlinien über die Veränderung von Ansprüchen nach Art. 59 BayHO, § 32 KommHV bzw. § 31 KommHV-Doppik im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes

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