PolDKlVS
INHALT
PolDKlVS: Dienstkleidung, Dienstkleidungszuschuss und Kleidergeld für die Bediensteten der Bayerischen staatlichen Polizei
- PolDKlVS: Dienstkleidung, Dienstkleidungszuschuss und Kleidergeld für die Bediensteten der Bayerischen staatlichen Polizei
- 1. Ausstattung mit Dienstkleidung
- 1.1 Freie Dienstkleidung
- 1.2 Erstausstattung
- 1.2.1 Rückgabe der Erstausstattung
- 2. Dienstkleidungszuschuss für Beamte der Schutzpolizei
- 2.1 Anspruch
- 2.2 Höhe
- 2.2.1 Dienstkleidungszuschuss während der Ausbildung
- 2.2.2 Dienstkleidungszuschuss bei Teilzeitbeschäftigung
- 2.2.3 Dienstkleidungszuschuss für einen Teil des Monats
- 3. Zahlung des Dienstkleidungszuschusses
- 3.1 Gutschrift auf dem Dienstkleidungskonto
- 3.2 Barauszahlung durch die Bezirksfinanzdirektion München, Bezügestelle
- 3.3 Erhöhte Barauszahlung
- 3.3.1
- 3.3.2
- 3.4 Rückforderungsvorbehalt
- 4. Wegfall des Dienstkleidungszuschusses
- 4.1
- 4.2 Erkrankung
- 5. Nicht verbrauchte Guthabenbeträge auf dem Dienstkleidungskonto
- 6. Kleidergeld für Beamte im Kriminaldienst
- 6.1
- 6.2
- 6.3
- 6.4
- 7. Dienstkleidungszuschuss für Angestellte
- 7.1
- 7.2
- 7.3
- 8. Buchung und Abrechnung
- 9. Steuerfreiheit
- 10. In-Kraft-Treten
Feedback