Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
- Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
- 1 Pauschvergütung
- 1.1
- 1.2
- 2 Zuschlag zur Pauschvergütung
- 3 Dienstreisen außerhalb des Flussmeister- oder Aufsichtsbezirk
- 4 Kürzung der Pauschvergütung
- 4.1
- 4.2
- 4.2.1
- 4.2.2
- 4.2.3
- 5 Zahlung der Pauschvergütung
- 6 Übergangsvorschrift
- 7 In-Kraft-Treten