Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind
Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind
- Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind
- 1. Pauschvergütung
- 2. Zuschlag zur Pauschvergütung
- 3. Dienstreisen außerhalb des Straßenmeistereibezirks
- 4. Kürzung der Pauschvergütung
- 4.1
- 4.2
- 4.2.1
- 4.2.2
- 4.2.3
- 5. Zahlung der Pauschvergütung
- 6. Übergangsvorschrift
- 7. In-Kraft-Treten