Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge
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Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge
- Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge
- I. Zu meinem Rundschreiben vom 17. Februar 1971, D II 4 - 220 220 - 2/35 - (GMBl S. 111), zur Durchführung der Beihilfe-Tarifverträge gebe ich ergänzend Folgendes bekannt:
- II. Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers:
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