Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte mit Beitragszuschuss nach § 405 RVO n.F.
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Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte mit Beitragszuschuss nach § 405 RVO n.F.
- Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte mit Beitragszuschuss nach § 405 RVO n.F.
- I. Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Krankenversicherung des Angestellten (Abschnitt A Abs. 5 Satz 1 des Rundschreibens vom 17. Februar 1971 [FMBl S. 145/146])
- II. Verhältnis des tatsächlichen Beitrags des Angestellten zu einer privaten Krankenversicherung zum Beitrag bei Krankenversicherungspflicht (Abschnitt A Absatz 5 Satz 2 des Rundschreibens vom 17. Februar 1971)
- III. Angleichung an die Beihilfetarifverträge vom 15. Juni 1959 i. d. F. der Ergänzungstarifverträge vom 26. Mai 1964
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