EStGBeschR §§ 7h, 10f und 11a
INHALT
EStGBeschR §§ 7h, 10f und 11a: Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
- EStGBeschR §§ 7h, 10f und 11a: Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
- 1. Bescheinigungsverfahren
- 1.1 Beantragung der Bescheinigung
- 1.2 Umfang des Bescheinigungsverfahrens
- 2. Belegenheit des Gebäudes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich
- 3. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG oder andere Maßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG
- 3.1 Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB (§ 7h Abs. 1 Satz 1 EStG)
- 3.1.1 Modernisierung
- 3.1.2 Instandsetzung
- 3.2 Andere Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen (§ 7h Abs. 1 Satz 2 EStG)
- 3.3 Wiedererrichtung eines Gebäudes
- 4. Festlegung des Sanierungsgebiets oder städtebaulichen Entwicklungsbereichs und Modernisierungs- oder Instandsetzungsverpflichtung vor Beginn der Baumaßnahme
- 5. Höhe der Aufwendungen und Inhalt der Bescheinigung
- 5.1 Höhe der zu bescheinigenden Aufwendungen
- 5.2 Nachweis der Aufwendungen
- 5.3 Inhalt der Bescheinigung
- 6. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
- 7. Prüfungsrecht der Finanzbehörden
- 8. Gebührenpflicht
- 9. Schlussbestimmungen
- 9.1 Inkrafttreten
- 9.2 Außerkrafttreten
- Anlagen
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