Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen - Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
INHALT
Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen - Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
- Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen - Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
- 1. Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung
- 1.1
- 1.2
- 1.3
- 1.4
- 1.5
- 2. Genehmigungsbedürftige Einstellung und Verwendung
- 2.1
- 2.1.1
- 2.1.2
- 2.1.3
- 2.1.4
- 2.1.5
- 2.1.6
- 2.2
- 2.3
- 3. Genehmigung von nebenamtlichen und nebenberuflichen Schulleiterinnen und Schulleitern
- 3.1
- 3.1.1
- 3.1.2
- 3.2
- 4. Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 5. Zuständigkeit für Entscheidungen nach den Nrn. 2, 3 und 4
- 5.1
- 5.2
- 6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback