ALPO
INHALT
ALPO: Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) Vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249) BayRS 2235-5-1-K (§§ 1–47)
- ALPO: Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) Vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249) BayRS 2235-5-1-K (§§ 1–47)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zweck und Arten der Sonderlehrgänge
- Abschnitt II Aufnahme und Zuweisung in die Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem BVFG
- § 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
- § 4 Berechtigte nach dem BVFG mit einem Hochschulzugangszeugnis
- § 5 Berechtigte nach dem BVFG mit der Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsstufe einer Schule, die zur Studienberechtigung führt
- § 6 Berechtigte nach dem BVFG aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion
- § 7 Zuweisung, Lehrgangswechsel
- § 8 Probezeit
- Abschnitt III Inhalte des Unterrichts, Grundsätze des Lehrgangsbetriebs
- § 9 Unterrichtsorganisation
- § 10 Unterrichtsfächer
- § 11 Stundenpläne, Unterrichtszeit
- § 12 Unterrichtswoche
- § 13 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Lehrgangsveranstaltungen, Beaufsichtigung
- § 14 Beendigung des Lehrgangsbesuchs, Höchstausbildungsdauer
- Abschnitt IV Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse
- § 15 Hausaufgaben
- § 16 Nachweise des Leistungsstands
- § 17 Schulaufgaben, Kurzarbeiten
- § 18 Mündliche Leistungsnachweise
- § 19 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
- § 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 21 Bewertung der Leistungen
- § 22 Bildung der Jahresfortgangsnote nach dem ersten Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
- § 23 Vorrücken in das zweite Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
- § 24 Jahreszeugnis
- Abschnitt V Prüfungen
- § 25 Zeit, Ort und Art der Prüfungen
- § 26 Prüfungsausschuß
- § 27 Fachausschüsse, Unterausschüsse
- § 28 Verfahren der Prüfungsausschüsse
- § 29 Prüfungsanforderungen und Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 30 Verhinderung der Teilnahme an der Prüfung
- § 31 Unterschleif
- § 32 Festsetzung der Vornoten
- § 33 Beschluß über die Zulassung zur Abschlußprüfung
- § 34 Bestätigungsprüfung
- § 35 Aufgaben für die schriftliche Prüfung
- § 36 Bewertung der schriftlichen Aufgaben
- § 37 Zwischenkonferenz
- § 38 Mündliche Prüfung
- § 39 Feststellung der Abschlußnoten
- § 40 Feststellung der Noten in der Bestätigungsprüfung
- § 41 Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 42 Wiederholung der Prüfung
- § 43 Zeugnisse, Bescheinigungen
- Abschnitt VI Schlußvorschriften
- § 44 Aufsicht
- § 45 Rechtsschutz der Lehrgangsteilnehmer
- § 46 Anwendung von Vorschriften der Gymnasialschulordnung (GSO)
- § 47 Inkrafttreten
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