BAProRWFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz (BAProRWFPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz (Bachelor-Professional-Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProRWFPrV)
- Inhaltsübersicht
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalt der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereich „Büroorganisation und Rechnungswesen“
- § 5 Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“
- § 6 Prüfungsbereich „Recht“
- § 7 Prüfungsbereich „Gewerblicher Rechtsschutz“
- § 8 Form und Ablauf der Prüfung
- § 9 Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
- § 10 Mündliche Prüfung
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
- § 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 14 Zeugnisse
- § 15 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- § 16 Ausbildereignung
- § 17 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 14) Zeugnisinhalte