TGBPVO
INHALT
Bergpolizeiverordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über Tiefbohrungen, die Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen durch Bohrungen sowie die Errichtung und den Betrieb von Gasspeichern (Tiefbohr- und Gasspeicher-Bergpolizeiverordnung - TGBPVO) Vom 27. Oktober 1981 *
- Bergpolizeiverordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über Tiefbohrungen, die Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen durch Bohrungen sowie die Errichtung und den Betrieb von Gasspeichern (Tiefbohr- und Gasspeicher-Bergpolizeiverordnung - TGBPVO) Vom 27. Oktober 1981 *
- ERSTER TEIL Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- ZWEITER TEIL Arbeitsschutz und Umweltschutz
- § 3 (aufgehoben)
- § 4 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
- § 5 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
- § 6 Behälter mit gefährlichem Inhalt
- § 7 Arbeiten in Behältern und Rohrleitungen
- § 8 Arbeiten in Bohrlöchern
- § 9 Sprengarbeiten im Bohrloch
- § 10 Sicherheitsabstände
- § 11 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
- DRITTER TEIL Technische Arbeitsmittel
- § 12 Ferngesteuerte Maschinen
- § 13 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- VIERTER TEIL Explosionsschutz
- § 14 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
- § 15 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 16 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
- § 17 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
- § 18 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
- § 19 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 20 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 21 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
- § 22 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
- FÜNFTER TEIL Brandschutz
- § 23 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan
- § 24 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
- § 25 Schutzabstände
- § 26 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
- § 27 Angriffswege zur Brandbekämpfung
- § 28 Feuerlöscheinrichtungen
- SECHSTER TEIL Gasschutzwesen
- § 29 Personal und Ausrüstung
- § 30 Geräteraum, Gerätewart
- § 31 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis
- § 32 Mitführen von Fluchtgeräten
- § 33 Arbeiten bei Gasgefahr
- § 34 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens
- § 35 Gasschutzplan, Gasalarmplan
- SIEBENTER TEIL Gerüste
- § 36 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung
- § 37 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben
- § 38 Gerüstbühnen
- § 39 Wetterschutz an Gerüsten
- § 40 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 41 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
- § 42 Bedienung des Hebewerkes
- § 43 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
- § 44 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
- § 45 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste
- § 46 Gerüstbuch
- ACHTER TEIL Bohrbetrieb
- § 47 Kennzeichnung der Bohrung
- § 48 Ansatzpunkte von Bohrungen
- § 49 Verrohrung und Zementation
- § 50 Absperreinrichtungen
- § 51 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
- § 52 Bohrspülung
- § 53 Spülungspumpen
- § 54 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
- § 55 Umgang mit Zangen
- § 56 Spillarbeiten
- § 57 Abseilvorrichtungen
- § 58 Zementierarbeiten
- § 59 Testarbeiten
- § 60 Verhalten bei Ausbrüchen
- § 61 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
- § 62 Überwachung des Bohrlochverlaufs
- § 63 Bohrergebnisse
- § 64 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
- § 65 Bohrbericht
- § 66 Sicherung stilliegender Bohrungen
- NEUNTER TEIL Förderbohrungen
- § 67 Allgemeine Anforderungen
- § 68 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
- § 69 Tiefspeicherbohrungen
- § 70 Kavernenbohrungen
- § 71 Einpreß- und Versenkbohrungen
- § 72 Arbeiten an Förderbohrungen
- § 73 Testen und Freifördern von Erdöl- und Erdgasbohrungen
- § 74 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
- § 75 Überwachung der Förderung und Einleitung
- § 76 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
- § 77 Förderbuch
- § 78 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
- ZEHNTER TEIL Kavernen
- § 79 Standsicherheit von Kavernen
- § 80 Aussolen von Kavernen
- § 81 Kaverneninnendruck
- § 82 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- ELFTER TEIL Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
- § 83 Allgemeine Anforderungen
- § 84 Leitungsführung, Schutzstreifen
- § 85 Leitungsverlegung
- § 86 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
- § 87 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
- § 88 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
- § 89 Überwachung der Leitungstrasse
- § 90 Wiederkehrende Prüfungen
- § 91 Rohrleitungsbuch
- ZWÖLFTER TEIL Überwachung des Förderbetriebes
- § 92 Allgemeine Anforderungen
- § 93 Ständig besetzte Stelle
- § 94 Fernüberwachung
- DREIZEHNTER TEIL Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
- § 95 (aufgehoben)
- § 96 (aufgehoben)
- § 97 (aufgehoben)
- § 98 Messungen zur Feststellung von Einwirkungen auf die Tagesoberfläche *
- Fußnoten
- § 99 (aufgehoben)
- § 100 (aufgehoben)
- § 101 (aufgehoben)
- § 102 (aufgehoben)
- § 103 (aufgehoben)
- VIERZEHNTER TEIL Schlußvorschriften
- § 104 Ausnahmen
- § 105 Bekanntgabe der Verordnung
- § 106 Übergangsvorschriften
- § 107 Ordnungswidrigkeiten
- § 108 Änderung von Vorschriften
- § 109 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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