KorVO
INHALT
Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung - KorVO) Vom 20. Juli 2010
- Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung - KorVO) Vom 20. Juli 2010
- § 1 Ausnahme vom Tötungsverbot für Kormorane
- § 2 Örtliche und zeitliche Vorgaben
- § 3 Abschussberechtigte, Inbesitznahme, Vermarktungsverbot
- § 4 Beachtung der Bestimmungen des Artenschutzes und der Jagd, Berichtspflicht
- § 5 Beschränkung des Abschusses, Entzug der Abschussbefugnis, Zulassung weiterer Ausnahmen und Befreiungen
- § 6 Beobachtung der Bestandsentwicklung
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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