ABPVO
INHALT
Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPVO) des Umweltministeriums Vom 14. Juli 1978 *
- Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPVO) des Umweltministeriums Vom 14. Juli 1978 *
- ERSTER TEIL Vorschriften für alle Betriebe
- ERSTER ABSCHNITT Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- Erster Unterabschnitt Grundregeln
- Zweiter Unterabschnitt Besondere Verpflichtungen des Unternehmers
- Dritter Unterabschnitt Besondere Verpflichtungen der Beschäftigten
- Vierter Unterabschnitt Sonstige Vorschriften
- DRITTER ABSCHNITT Arbeitsschutz
- Erster Unterabschnitt Gesundheitliche Anforderungen an Beschäftigte
- Zweiter Unterabschnitt Sonstige Anforderungen an Beschäftigte
- Dritter Unterabschnitt Arbeitsstätten und Arbeitsablauf
- Fußnoten
- Vierter Unterabschnitt Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
- Fünfter Unterabschnitt Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume
- VIERTER ABSCHNITT Technische Arbeitsmittel
- Erster Unterabschnitt Allgemeine Anforderungen an technische Arbeitsmittel und Maschinen
- Zweiter Unterabschnitt Überdruckanlagen, Verbrennungsmotoren, elektrische Anlagen, Meßgeräte
- FÜNFTER ABSCHNITT Arbeitsstoffe
- § 58 (aufgehoben)
- § 59 Kunststoffe *
- Fußnoten
- SECHSTER ABSCHNITT Sicherung gegen Brand- und Explosionsgefahr
- § 60 Plan für Brand- und Explosionsschutz
- § 61 Aufsichtsperson für Brand- und Explosionsschutz
- § 62 Feuerlöschgeräte und Feuerlöscheinrichtungen
- § 63 Brandschutz an Tagesschächten und in Untertagebetrieben
- § 64 Feuerstätten
- § 65 Aufbewahrung brennbarer Schmier- und Putzmittel
- § 66 Festlegung brandgefährdeter Bereiche
- § 67 Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche
- § 68 Vorsorgemaßnahmen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
- § 69 Brennbare Flüssigkeiten
- § 70 Brennbare Gase
- SIEBTER ABSCHNITT Umgang mit Sprengmitteln
- Erster Unterabschnitt Anforderungen an den Umgang mit Sprengmitteln
- Zweiter Unterabschnitt Berechtigte Personen und Hilfskräfte
- Dritter Unterabschnitt Aufbewahrung und Beförderung von Sprengmitteln
- Vierter Unterabschnitt Sprengarbeit
- ACHTER ABSCHNITT Rettungswesen und Arbeiten in gesundheitsschädlichen Gasen
- § 107 Rettungsvorkehrungen
- § 108 Rettungsmaßnahmen
- § 109 Erste Hilfe
- § 110 Bildung einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr
- § 111 Hauptstelle für das Grubenrettungswesen
- § 112 Rettungspläne
- § 113 Einsatz der Grubenwehr oder Gasschutzwehr
- § 114 Atemschutzgeräte
- § 115 Ausrüstung mit Fluchtgeräten
- NEUNTER ABSCHNITT Vermessungsarbeiten
- § 116 (aufgehoben)
- § 117 (aufgehoben)
- § 118 (aufgehoben)
- § 119 (aufgehoben)
- § 120 (aufgehoben)
- § 121 (aufgehoben)
- ZEHNTER ABSCHNITT Schutz der Umwelt
- § 122 Maßnahmen gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Betriebes
- § 123 Wassergefährdende Stoffe
- § 124 Schutz von Mutterboden
- § 125 Wiedernutzbarmachung von verlassenem Tagebaugelände
- § 126 Verfüllung von Bohrlöchern
- ZWEITER TEIL Vorschriften für Untertagebetriebe
- ERSTER ABSCHNITT Grubenbaue
- § 127 Auffahrung von Grubenbauen
- § 128 Beschaffenheit von Grubenbauen
- § 129 Ausgänge zur Tagesoberfläche
- § 130 Sperrung von Grubenbauen
- § 131 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
- § 132 Sicherung gegen Steinfall
- § 133 Geneigte Grubenbaue
- § 134 Beleuchtung
- § 135 Tragbares Geleucht
- § 136 Sprechverbindungen
- § 137 Haspelberge
- § 138 Besondere Vorschriften für Grubenbaue in Salzlagerstätten
- ZWEITER ABSCHNITT Ausbau
- § 139 Einbringen und Überprüfen des Ausbaues
- § 140 Auswechseln und Entfernen des Ausbaues
- DRITTER ABSCHNITT Fahrung und Förderung
- § 141 Fahrung und Benutzung der Fahrwege
- § 142 Regelung des Förderbetriebes
- § 143 Verwendung von Fahrzeugen mit eigener Antriebsmaschine
- § 144 Betrieb von Fahrzeugen und Förderwagen
- § 145 Verhalten von Personen auf Fahrzeugen
- § 146 Signale
- § 147 Förderbetrieb in unübersichtlichen Strecken
- § 148 Höchstgeschwindigkeit und Höchstbelastung
- § 149 Beleuchtung der Fahrzeuge
- § 150 Abstände
- § 151 Bewegen von Wagen und Zügen
- § 152 Förderung in Haspelbergen
- § 153 Verwendung nichtschienengebundener Fahrzeuge
- VIERTER ABSCHNITT Bewetterung
- § 154 Wetterversorgung
- § 155 Wetterstrom
- § 156 Wetterführung
- § 157 Überwachung der Bewetterung
- § 158 Meldepflicht
- FÜNFTER ABSCHNITT Felshohlbau
- § 159 Abweichende Regelungen für den Felshohlbau
- § 160 Beschäftigungsbeschränkungen in Betrieben des Felshohlbaues
- § 161 Ausrüstung mit Fluchtgeräten in Betrieben des Felshohlbaues
- § 162 Beleuchtung in Felshohlbauen
- § 163 Verwendung von Fahrzeugen mit eigener Antriebsmaschine in Felshohlbauen
- § 164 Signale in Felshohlbauen
- SECHSTER ABSCHNITT Besucherbergwerke und Schauhöhlen
- § 165 Abweichende Regelungen für Besucherbergwerke und Schauhöhlen
- § 166 Betriebsplan für Besucherbergwerke und Schauhöhlen
- § 167 Besucherwege
- § 168 Ausschilderung und Fluchtweg
- § 169 Beleuchtung in Besucherbergwerken und Schauhöhlen
- § 170 Belüftung
- DRITTER TEIL Vorschriften für Tagebaue und Tagesanlagen
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Anforderungen
- § 171 Zugang zu Tagebauen und Tagesanlagen
- § 172 Böschungen und Bermen
- § 173 Aufenthalt im Böschungsbereich
- § 174 Sicherung gegen Absturz
- ZWEITER ABSCHNITT Fahrzeuge und fahrbare Arbeitsgeräte
- § 175 Grundregeln
- § 176 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
- § 177 Bedienung und Betrieb von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
- § 178 Großgeräte
- § 179 Seilbahnen und Aufzüge
- VIERTER TEIL Schlußvorschriften für alle Betriebe
- § 180 Bauartzulassungen
- § 181 Anerkennung von Sachverständigen und Prüfstellen
- § 182 Anordnungen
- § 183 Ausnahmen
- § 184 Übergangsvorschriften
- § 185 Ordnungswidrigkeiten
- § 186 Inkrafttreten
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