APrOmVWV
INHALT
Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Vollzugs-, Werk- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Vollzugs-, Werk- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug - APrOmVWV) Vom 24. Januar 2018
- Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Vollzugs-, Werk- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Vollzugs-, Werk- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug - APrOmVWV) Vom 24. Januar 2018
- ABSCHNITT 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- ABSCHNITT 2 Vorbereitungsdienst für die mittleren Dienste im Justizvollzug
- § 3 Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug
- § 4 Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Werkdienst im Justizvollzug
- § 5 Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Verwaltungsdienst im Justizvollzug
- § 6 Zulassungsverfahren
- § 7 Beamtenverhältnis
- § 8 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstelle, Ausbildungsleitung
- § 9 Dauer und Gliederung der Vorbereitungsdienste
- § 10 Praktische Ausbildung
- § 11 Fachtheoretische Ausbildung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Bewertung der Leistungsnachweise
- § 14 Nachprüfung
- § 15 Urlaub
- § 16 Beurteilungen, Dienstzeugnis
- ABSCHNITT 3 Laufbahnprüfung für die mittleren Dienste im Justizvollzug
- § 17 Prüfungsausschuss
- § 18 Zulassung zur schriftlichen Laufbahnprüfung
- § 19 Durchführung der Laufbahnprüfung
- § 20 Schriftliche Laufbahnprüfungen
- § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 22 Nachteilsausgleich
- § 23 Zulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung
- § 24 Mündliche Laufbahnprüfung in der Laufbahn des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug
- § 25 Mündliche Laufbahnprüfung in den Laufbahnen des mittleren Werk- und Verwaltungsdienstes im Justizvollzug
- § 26 Prüfungsgesamtnote
- § 27 Niederschrift der Prüfung
- § 28 Prüfungszeugnis
- § 29 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung
- § 30 Fernbleiben, Rücktritt von der Laufbahnprüfung
- § 31 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 32 Platzziffer
- § 33 Prüfungsakten
- ABSCHNITT 4 Beschäftigte im mittleren Vollzugs- und Werkdienst
- § 34 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- ABSCHNITT 5 Schlussvorschriften
- § 35 Übergangsbestimmungen
- § 36 Inkrafttreten
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