HintG
INHALT
Hinterlegungsgesetz (HintG) Vom 11. Mai 2010
- Hinterlegungsgesetz (HintG) Vom 11. Mai 2010
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
- § 2 (aufgehoben)
- § 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
- § 4 Einsichtsrecht
- § 5 Überprüfung von Entscheidungen
- 2. Abschnitt Annahme
- § 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
- § 7 Annahme zur Hinterlegung
- § 8 Antrag des Hinterlegers
- § 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
- § 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
- 3. Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse
- § 11 Zahlungsmittel
- § 12 Verzinsung
- § 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
- § 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
- 4. Abschnitt Benachrichtigungen
- § 15 Benachrichtigung des Gläubigers
- § 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
- § 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
- § 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
- § 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
- § 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
- 5. Abschnitt Herausgabe
- § 21 Herausgabeanordnung
- § 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
- § 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
- § 24 Herausgabeersuchen von Behörden
- § 25 Frist zur Klage
- § 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
- 6. Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
- § 27 Einunddreißigjährige Frist
- § 28 Dreißigjährige Frist
- § 29 Erneuter Fristbeginn
- § 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
- 7. Abschnitt Hinterlegung in besonderen Fällen
- § 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
- 8. Abschnitt Übergangsvorschrift
- § 32 Verzinsung in Altfällen
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