KMKSchulZustV BW
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Übertragung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer schulischer Berufsqualifikationen auf das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-ZuständigkeitsVO - schulische Bildungsabschlüsse) Vom 28. Juli 2014
- Verordnung des Kultusministeriums über die Übertragung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer schulischer Berufsqualifikationen auf das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-ZuständigkeitsVO - schulische Bildungsabschlüsse) Vom 28. Juli 2014
- § 1 Zuständigkeitsübertragung
- § 2 Verwaltungsvereinbarung
- § 3 Inkrafttreten
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