LSÜG
INHALT
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG) Vom 12. Februar 1996
- Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG) Vom 12. Februar 1996
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 3 a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Person
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 11 Befugnis zur Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Dritter Abschnitt Verfahren
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18 Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
- § 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 21 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
- § 22 Übermittlung und Zweckbindung
- § 23 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 24 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für nicht-öffentliche Stellen
- § 25 Anwendungsbereich
- § 26 Zuständigkeit
- § 27 Sicherheitserklärung
- § 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 29 Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung
- § 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
- § 32 Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften
- § 33 Reisebeschränkungen und Anzeigepflicht
- § 34 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 34 a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
- § 36 Anwendung des Landesverfassungsschutzgesetzes
- § 37 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 38 Übergangsregelung
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