Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach
    DE - Landesrecht NRW

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    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)

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