Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der ... (0.444.176.31)
INHALT
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Türkei über die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr und Durchfuhr sowie über die Rückführung von archäologischem Kulturgut
- Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Türkei über die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr und Durchfuhr sowie über die Rückführung von archäologischem Kulturgut
- Art. I Gegenstand
- Art. II Einfuhrverbot
- Art. III Rückführungsklage: Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht, Unterstützung
- Art. IV Rückführungsregelung: Modalitäten
- Art. V Rückführungsregelung: Kosten, Entschädigung
- Art. VI Umgang mit zurückgeführtem Kulturgut
- Art. VII Bekanntmachung betreffend die Vereinbarung
- Art. VIII Förderung von Zusammenarbeit und Ausbildung
- Art. IX Zuständige Behörden
- Art. X Gegenseitige Information
- Art. XI Gegenseitiges Engagement
- Art. XII Weiteres Vorgehen
- Art. XIII Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen
- Art. XIV Meinungsaustausch und Beilegung von Differenzen
- Art. XV Zeitrahmen und Wirkung der Kündigung
- Anhang
- Kategorien schweizerischer Kulturgüter
- I. Stein
- II. Metall
- III. Keramik
- IV. Glas und Glaspaste
- V. Knochen
- VI. Holz
- VII. Leder/Stoff/diverse organische Materialien
- VIII. Malerei
- IX. Bernstein
- Kategorien türkischer Kulturgüter
- I. Stein
- II. Metall
- III. Keramik
- IV. Holz
- V. Knochen und Elfenbein
- VI. Glas
- VII. Papierarbeiten
- VIII. Textilien
- IX. Gips und Stuck
- X. Menschliche und tierische Überreste
- XI. Fossilien
- XII. Weiteres
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