Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ... (832.107) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich
- Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich
 - Art. 1 Grundsatz
 - Art. 2 Ermittlung des Angebots an Ärztinnen und Ärzten
 - Art. 3 Methode zur Herleitung des Versorgungsgrades
 - Art. 4 Ein- und Zuteilung der medizinischen Fachgebiete
 - Art. 5 Festlegung der Höchstzahlen durch die Kantone
 - Art. 6 Festlegung des örtlichen Geltungsbereichs der Höchstzahlen
 - Art. 7 Interkantonale Koordination bei der Festlegung der Höchstzahlen
 - Art . 8 Grundlagen
 - Art . 9 Übergangsbestimmung
 - Art. 10 Inkrafttreten