Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodu... (734.732.1)
INHALT
Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung
- Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zulässige Mittelabflüsse
- Art. 3 Sicherheiten
- Art. 4 Einreichen des Gesuchs
- Art. 5 Prüfung des Gesuchs und Mitteilung des Entscheids
- Art. 6 Gewährung und Umsetzung der Reduktion
- Art. 7 Ungedeckte Finanzierungskosten der nationalen Netzgesellschaft
- Art. 8 Anlastung der Kosten für die Reduktion der Netznutzungsentgelte
- Art. 9 Finanzhilfen der Kantone
- Art. 10 Nachweis der Einhaltung der Auflagen und der Kriterien
- Art. 11 Nachzahlungspflicht bei Verletzung der Auflagen und der Kriterien
- Art. 12 Nachzahlungspflicht bei kantonalen Finanzhilfen unter dem gesetzlichen Mindestanteil
- Art. 13 Datenbearbeitung und Auskunftspflicht
- Art. 14 Inkrafttreten und Geltungsdauer