Verordnung des VBS über das militärische Personal (172.220.111.310.2)
INHALT
Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers)
- Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Berufsmilitärs
- 2. Kapitel: Anstellungsvoraussetzungen
- 1. Abschnitt: Berufsoffizierinnen und -offiziere
- Art. 4 Anstellungsvoraussetzungen für Berufsoffizierinnen und ‑offiziere
- 2. Abschnitt: Berufsunteroffizierinnen und -offiziere
- Art. 5 Anstellungsvoraussetzungen für Berufsunteroffizierinnen und ‑offiziere
- 3. Abschnitt: Angehörige des militärischen Flugdienstes
- Art. 6
- 4. Abschnitt: Fachberufsmilitärs
- Art. 7 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsoffizierinnen und ‑offiziere
- Art. 8 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsunteroffizierinnen und ‑offiziere
- Art. 9 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufssoldatinnen und ‑soldaten
- 5. Abschnitt: Zeitmilitärs
- Art. 10
- 6. Abschnitt: Fehlende Anstellungsvoraussetzungen
- Art. 11
- 3. Kapitel: Grundausbildung und Personalentwicklung
- 1. Abschnitt: Grundausbildung
- Art. 12 Inhalt und Ziel
- Art. 13 Anstellung ohne Grundausbildung
- Art. 14 Ausbildungsvereinbarung
- Art. 15 Rückforderung der Ausbildungskosten
- 2. Abschnitt: Personalentwicklung
- Art. 16 Zuweisung von Funktionen
- Art. 17 Einsatzgruppen
- 4. Kapitel: Versetzungen und Wohnsitz
- Art. 18 Versetzungen
- Art. 19 Wohnsitz und Unterkunft am Arbeitsort
- 5. Kapitel: Arbeitszeit und Überzeit
- Art. 20 Arbeitszeitmodelle Berufsmilitärs
- Art. 21 Arbeitszeitmodell dienstlicher Bedarf
- Art. 22 Beschäftigungsgrad
- Art. 23 Zeitmilitärs
- 6. Kapitel: Ferien
- Art. 24
- 7. Kapitel: Spesen
- 1. Abschnitt: Berufsoffizierinnen und -offiziere, Berufsunteroffizierinnen und ‑offiziere sowie Angehörige des militärischen Flugdienstes
- Art. 25 Vergütungen bei Unterkunftsbezug am Arbeitsort
- Art. 26 Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung am Arbeitsort
- Art. 27 Unterkunft in Kasernen, provisorischen Einrichtungen sowie Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung während Dienstreisen
- Art. 28 Vergütung für Zwischenmahlzeit bei Nachtarbeit
- Art. 29 Mahlzeitenvergütung bei Früh- und Abendarbeit am Arbeitsort
- Art. 30 Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie bezahlte Besuchsreisen
- Art. 31 Vergütung für die Verwendung privater Motorfahrzeuge für Angehörige des militärischen Flugdienstes
- 2. Abschnitt: Fachberufsmilitärs
- Art. 32
- 3. Abschnitt: Zeitmilitärs
- Art. 33
- 8. Kapitel: Persönliches Dienstfahrzeug
- Art. 34 Personen mit zugeteiltem persönlichem Dienstfahrzeug
- Art. 35 Zuteilungsstufen
- Art. 36 Beschaffung und Fahrzeugzuteilung
- Art. 37 Haltedauer und Rückgabe
- Art . 38 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs
- Art. 39 Dienstfahrten und Privatfahrten
- Art. 40 Fahrerinnen und Fahrer
- Art. 41 Fahrberechtigung bei Privatfahrten
- Art. 42 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs bei Tätigkeiten im Ausland
- Art. 43 Immatrikulation und Kontrollschilder
- Art. 44 Haftung
- Art. 45 Generalabonnement der SBB
- 9. Kapitel: Ausführungsbestimmung
- Art. 46
- 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 47 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November 2024
- Art. 48 Aufhebung
- Art. 49 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Ansatz der Vergütungen
- Anhang 2
- Zuteilungsstufen
Feedback