Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (745.16) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)
- Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Kapitel: Abgeltung der ungedeckten Kosten
 - 1. Abschnitt: Grundsätze
 - Art. 3 Empfänger von Abgeltungen
 - Art. 4 Abgeltung der ungedeckten Kosten
 - Art. 5 Koordination zwischen BAV und Kantonen
 - Art. 6 Tarifausgleich
 - 2. Abschnitt: Abgeltungsvoraussetzungen
 - Art. 7
 - 3. Abschnitt: Angebot im regionalen Personenverkehr
 - Art. 8 Umfang des bestellten Angebots
 - Art. 9 Ermittlung der Nachfrage
 - Art. 10 Qualität der Angebote
 - 4. Abschnitt: Ausschreibung und Vergabe
 - Art. 11 Ausschreibungsplanung
 - Art. 12 Schwellenwerte
 - Art. 13 Neues Angebot in einem bestehenden regionalen Netz
 - Art. 14 Ausschreibung mit mehreren beteiligten Kantonen
 - Art. 15 Ausschreibungsverfahren
 - Art. 16 Vergütung
 - Art. 17 Teile und Kombinationen des Angebots, Unternehmensvarianten
 - Art. 18 Öffnung der Ausschreibungsofferten
 - Art. 19 Bereinigung und Bewertung der Ausschreibungsofferten
 - Art. 20 Vergabeabsicht und Vergabeentscheid
 - Art. 21 Abbruch des Ausschreibungsverfahrens
 - Art. 22 Veröffentlichung
 - Art. 23 Wechsel des beauftragten Unternehmens
 - 5. Abschnitt: Zielvereinbarungen
 - Art. 24 Grundsätze
 - Art. 25 Ausnahmen
 - Art. 26 Zielvereinbarung nach einer Ausschreibung
 - Art. 27 Bonus-Malus-System
 - 6. Abschnitt: Bestellverfahren
 - Art. 28 Termine und Ablauf
 - Art. 29 Finanzielle Vorgaben
 - 7. Abschnitt: Offerten
 - Art. 30 Aufforderung zur Offertstellung
 - Art. 31 Offerteinreichung
 - Art. 32 Planrechnung
 - Art. 33 Historisches Rollmaterial des regionalen Personenverkehrs
 - Art. 34 Mittelfristplan
 - Art. 35 Nebenerlöse und Nebengeschäfte
 - Art. 36 Investitionen
 - Art. 37 Kennzahlen und systematischer Vergleich der bestellten Angebote
 - Art. 38 Prüfung der Offerten
 - 8. Abschnitt: Angebotsvereinbarungen
 - Art. 39 Abschluss von Angebotsvereinbarungen
 - Art. 40 Vorbehalte
 - Art. 41 Nachverhandlungen
 - 9. Abschnitt: Anteile der Kantone und des Bundes an den Abgeltungen
 - Art. 42 Berechnung des interkantonalen Verteilschlüssels
 - Art. 43 Berechnung der Kantonsbeteiligungen
 - Art. 44 Maximale jährliche Abweichung vom Bundesanteil
 - 3. Kapitel: Angebote von nationaler Bedeutung, Tariferleichterungen und weitere Angebote
 - Art. 45 Angebote von nationaler Bedeutung
 - Art. 46 Koordination
 - Art. 47 Tariferleichterungen
 - Art. 48 Tarifverbünde
 - Art. 49 Befristete Angebotserweiterungen
 - 4. Kapitel: Finanzhilfen
 - 1. Abschnitt: Bürgschaften
 - Art. 50 Grundsatz
 - Art. 51 Voraussetzungen und Auflagen
 - Art. 52 Zuständigkeit
 - 2. Abschnitt: Umwandlung und Sistierung der Rückzahlung von Darlehen
 - Art. 53 Grundsatz
 - Art. 54 Voraussetzungen und Auflagen
 - Art. 55 Antragsstellung
 - Art. 56 Umwandlungs- oder Sistierungsvereinbarung
 - 3. Abschnitt: Beiträge für Innovationen sowie für Investitionen von Seilbahnunternehmen
 - Art. 57 Innovationen
 - Art. 58 Investitionen von Seilbahnunternehmen
 - 5. Kapitel: Rechnungslegung
 - 1. Abschnitt: Grundsätze
 - Art. 59
 - 2. Abschnitt: Betriebskosten- und Leistungsrechnung
 - Art. 60
 - 3. Abschnitt: Anlagen- und Abschreibungsrechnung
 - Art. 61 Grundsätze
 - Art. 62 Abgrenzung zwischen der Erfolgsrechnung und der Anlagen- und Abschreibungsrechnung
 - Art. 63 Aktivierung und Ausbuchung von Anlagen
 - Art. 64 Abschreibungen und Wertberichtigungen
 - Art. 65 Veränderte Nutzungsdauer
 - 4. Abschnitt: Jahresrechnung
 - Art. 66
 - 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 67 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 68 Übergangsbestimmungen
 - Art. 69 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Gliederung der Planrechnung sowie der Linienerfolgsrechnung
 - 1. Die Erlöse sind pro Linie wie folgt separat auszuweisen:
 - 2. Die Verkehrserlöse sind pro Linie nach den folgenden Fahrausweisarten zu gliedern:
 - 3. Die Nebenerlöse sind pro Linie wie folgt zu gliedern:
 - 4. Die Kosten sind pro Linie separat auszuweisen für:
 - 5. Die Finanzierung der ungedeckten Kosten ist pro Linie wie folgt separat auszuweisen:
 - Anhang 2
 - Kantonsbeteiligungen: strukturelle Voraussetzungen und Formel
 - Anhang 3
 - Kantonsbeteiligungen: prozentuale Anteile
 - Anhang 4
 - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse