Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzes... (452.120)
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzession
- Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzession
- 1. Alle Zahlungen der Konzession ärin, die nach der Konzession oder nach den
- 2. In Abweichung von Art. 14, Buchstabe b, dritter Absatz des Konzessionsver-
- 3. Mit Bezug auf die Besch äftigung Arbeitsloser beim Etzelwerk wurde in den
- 4. Voraussetzung für unsern Antrag an den Verwaltungsrat der Etzelwerk AG ist
- 21. April 1932 und der von Zug mit Schreiben vom 30. April 1932 angenom-
- 13. Juni 1932 hat der Schweizerische Bundesrat in seiner Sitzung vom 10. Juni
- § 7 des schwyzerischen Wasserrechtsgesetzes der Genehmigung des Kantonsra-
- 1.
- 17. Mai 1933 f ällig werden.
- 2.
- 29. Februar 1932 vorgeschlagenen Änderung von Art. 14 Buchstabe b, Absatz 3
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
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