Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizer... (781.310.1)
INHALT
Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizerische Südostbahn
- Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizerische Südostbahn
- Art. 1
- 2. Oktober 1919 über die Unterstützung von privaten Eisenbahn- und Dampf-
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- 1. zur Deckung der Betriebsausgaben, ohne die zu Lasten des Erneuerungs-
- 27. M ärz 1896 j ährlich als Betriebsausgaben in die Gewinn- und Verlust-
- 2. zur Bezahlung von Zins und Amortisation auf allf älligen Betriebszusch üssen
- 3. zur Bezahlung des Zinses samt Amortisation auf den Elektrifikationsdarle-
- 4. Zur Erf üllung der übrigen Verbindlichkeiten, unter Ausschluss von Reserve-
- 5. zur Bezahlung eines zusätzlichen Zinses f ür das betreffende Rechnungsjahr
- 6. Ein Überschuss über diese Verwendungen steht zur Verf ügung der Gesell-
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 13
- 3. Juni 1955 (GS 13-625).
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