Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivil... (824.095) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts
- Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Für die Datenbearbeitung verantwortliches Bundesorgan
 - Art. 3 Struktur und Inhalt
 - Art. 4 Schnittstellen
 - 2. Abschnitt: Grundsätze der Datenbearbeitung
 - Art. 5 Zweck der Datenbearbeitung
 - Art. 6 Bekanntgabe
 - Art. 7 Veröffentlichung von Stammdaten und Einsatzmöglichkeiten
 - 3. Abschnitt: Pflichten
 - Art. 8 Aufsicht und Koordination
 - Art. 9 Sorgfaltspflicht
 - Art. 10 Datensicherheit
 - 4. Abschnitt: Aufbewahrung
 - Art. 11
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 12 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 13 Übergangsbestimmungen
 - Art. 14 Inkrafttreten
 - Anhang
 - Daten im Ziviconnect
 - 1 Daten der gesuchstellenden und zivildienstpflichtigen Personen
 - 1.1 Personalien
 - 1.2 Zulassungsverfahren
 - 1.3 Dienstpflicht, Zivildiensteinsätze und Ausbildungskurse
 - 1.4 Militärdiensttauglichkeit, Gesundheitszustand, Ausbildung sowie Eignungen und Neigungen (Art. 80 Abs. 1bis Bst. b–d ZDG)
 - 1.5 Disziplinar- und Strafverfahren (Art. 80 Abs. 1bis Bst. e ZDG)
 - 2. Daten der gesuchstellenden Institutionen und der anerkannten Einsatzbetriebe
 - 2.1 Stammdaten
 - 2.2 Weitere Daten der gesuchstellenden Institutionen und anerkannten Einsatzbetriebe
 - 3 Beschwerdeverfahren