Verordnung zum Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von r... (700.41)
INHALT
Verordnung zum Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen
- Verordnung zum Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen
- § 1 Vollzug
- § 2 Entzogene Grundstückfläche
- § 3 Einreichung des Gesuchs
- § 4 Prüfung der Voraussetzungen und Verhandlungsgespräche
- § 5 Liste über die Verpflichtungen des Kantons
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