Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld)
INHALT
Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld)
- Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld)
- Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens „Care4 Wohngeld„
- Dienstanweisung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 31. Januar 2014
- 1
- Vorbemerkungen
- 2
- Allgemeines
- 2.1
- Rechtliche Grundlagen
- 2.2
- Regelung für die Anwendung des Verfahrens Care4 Wohngeld Einsatz des Verfahrens
- 2.3
- Im Verfahren gespeicherte Mitarbeiterdaten
- 2.4
- Anmeldung im Verfahren
- 2.5
- Datenermittlung und Datenerfassung
- 2.6
- Feststellung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
- 2.7
- Zahlbarmachung
- 2.8
- Rückforderungen
- 3
- Datenschutz
- 3.1
- Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und Zugriffskontrolle
- 3.2
- Fernwartung durch Dataport
- 4
- Für die Gewährleistung des Datenschutzes ist das Datenschutzkonzept einschließlich der Verfahrensbeschreibung maßgebend, das in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Dienstanweisung (
- ) ist. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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