Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2016 - Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten / Anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand
INHALT
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2016 - Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten / Anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2016 - Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten / Anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2016 - Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten / Anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand
- Verteiler:
- Vorbemerkung
- 1. Allgemeine Hinweise
- 2. Vorgegebener Ablauf der anderweitigen Verwendungsprüfung
- inklusive
- der Personal- und Nebenakten, dem amtsärztlichen Gutachten sowie einer Übersicht über den bisherigen beruflichen Werdegang der Beamtin / des Beamten
- inklusive
- der Personal- und Nebenakten, dem amtsärztlichen Gutachten sowie einer Übersicht über den bisherigen beruflichen Werdegang der Beamtin / des Beamten
- 3. Inhalt, Umfang und Dauer der Suchpflicht
- den landes- und bundesrechtlichen Regelungen einen Zeitraum von sechs Monaten
- Beschäftigungsdienststelle bzw. das jeweilige Ressort der Beamtin / des Beamten gilt der vorgegebene Prüfzeitraum von acht Monaten
- Anlage 2
- innerhalb von drei Wochen zurückzusenden
- 4. Abordnung / Versetzung
- 5. Beurteilung
- 6. Finanzierung:
- 7. Begleitung:
- 8. Clearingstelle / Senatsentscheidung
- 9. Sonstiges
- Kontakt
- Anlagen
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