Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2020; Verfahrenshinweise zur Anwendung der §§ 26 ff. BeamtStG i.V.m. §§ 41 ff. BremBG, § 67 BremBG
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2020; Verfahrenshinweise zur Anwendung der §§ 26 ff. BeamtStG i.V.m. §§ 41 ff. BremBG, § 67 BremBG
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2020; Verfahrenshinweise zur Anwendung der §§ 26 ff. BeamtStG i.V.m. §§ 41 ff. BremBG, § 67 BremBG
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2020 vom 10. März 2020 Verfahrenshinweise zur Anwendung der §§ 26 ff. BeamtStG i.V.m.
- §§ 41 ff. BremBG
- § 67 BremBG
- Verteiler:
- Vorbemerkung
- Mitbestimmungspflicht bei der Untersuchungsanordnung
- Rechtsschutz gegen die Untersuchungsanordnung sowie Anforderungen an die Untersuchungsanordnung
- §44
- Anforderungen an das ärztliche Gutachten
- Weitere Hinweise im Umgang mit Maßnahmen zur gesundheitlichen Rehabilitation und zur Möglichkeit der Untersuchung der Dienstunfähigkeit nach
- § 67 BremBG
- § 8 Bremische Arbeitszeitverordnung
- § 67 BremBG
- Aufhebung von Rundschreiben
- Kontakt
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