Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2020
INHALT
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2020
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2020
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2020
- 1.
- Rechtsgrundlage
- § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen
- 2.
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- 2.1
- Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung
- 2.2.
- Erstausstattung mit Bekleidung
- 2.3
- Erstausstattung in Bereitschafts-/Übergangspflege
- 3.
- Laufende Leistungen für Pflegekinder
- 3.1
- Materielle Aufwendungen
- 3.1.1
- Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII
- 3.1.1.1
- Monatliche Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe
- 3.1.1.2
- Zuschlag für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen
- 3.1.1.3
- Kürzung bei Wochenpflege
- 3.1.1.4
- Kürzung der materiellen Aufwendungen bei vorübergehender anderweitiger Unterbringung
- 3.1.1.5
- Monatliche Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe
- 3.1.2
- Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/ Übergangspflegestelle
- 3.2
- Kosten der Erziehung
- 3.2.1
- Vollzeitpflege
- 3.2.2
- Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/Übergangspflegestelle
- 3.2.3
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
- 3.3
- Andere besondere Pflegeformen
- 4.
- Steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen von Pflegeeltern
- 4.1
- Altersvorsorge der Pflegepersonen
- 4.1.1
- Personenkreis
- 4.1.2
- Angemessener Beitrag
- 4.1.3
- Angemessene Form der Altersabsicherung
- 4.2
- Unfallversicherung der Pflegepersonen
- 5.
- Inkrafttreten
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