Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05q/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05q/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05q/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05q/2020 Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Vorbemerkung
- Grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten
- § 82 Bremisches Beamtengesetz
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen
- Mitteilungspflichten der Beschäftigten / Weisungsbefugnis des Arbeitgebers oder Dienstherrn
- § 67 Abs. 1 BremBG
- Reiserückkehr aus Risikogebieten
- § 67 Absatz 1 BremBG
- Testung
- frühestens fünf Tage nach Einreise
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Umgang mit Risikogruppen
- Entgeltfortzahlung/Anspruch auf Besoldung
- § 4 des Bremischen Besoldungsgesetzes
- § 67 BremBG
- Umgang mit Dienstreisen
- Ärztliches Attest im Krankheitsfall
- Umgang mit Erholungsurlaub
- § 28 Bremische Urlaubsverordnung (BremUrlVO)
- Rücknahme von Erholungsurlaub bei ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne
- § 10 Absatz 2 BremUrlVO
- § 10 Absatz 2 Bremische Urlaubsverordnung
- Anordnung von Präsenzpflicht für funktionskritisches Personal
- Anordnung von Schichtdienst / Mehrarbeit
- § 60 BremBG
- Umgang mit Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto
- Schließung von Kindertagesstätten/Schulen sowie Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen
- § 26 Abs. 3 BremUrlVO
- § 19 Absatz 1 BremUrlVO
- §§ 62a
- § 26 BremUrlVO
- § 9 Abs. 1 BremBesG
- Urlaub bei schwerer Erkrankung des Kindes
- § 19 Absatz 2 der Bremischen Urlaubsverordnung
- Einstellung des ÖPNV
- Aufhebung von Rundschreiben
- Kontakt
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