Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster) für das Stadtgebiet der Gemeinde Bremen (Lärmschutz-Richtlinie)
INHALT
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster) für das Stadtgebiet der Gemeinde Bremen (Lärmschutz-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster) für das Stadtgebiet der Gemeinde Bremen (Lärmschutz-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster) für das Stadtgebiet der Gemeinde Bremen (Lärmschutz-Richtlinie)
- 1.
- Allgemeines
- 2.
- Förderungsgrundlagen
- § 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen
- 3.
- Förderungsfähige Vorhaben
- 4.
- Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger
- 5.
- Laufzeit/Förderungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass:
- 6.
- Art, Höhe und Umfang der Förderung
- 7.
- Antragstellung
- 8.
- Bewilligung
- 9.
- Verwendungsnachweis / Auszahlung / Überprüfung
- 10.
- Widerruf der Bewilligung
- 11.
- Anwendungsbereich
- 12.
- Inkrafttreten der Richtlinie
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