Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
INHALT
Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- Inhaltsverzeichnis
- Dienstvereinbarung
- zum Gesundheitsmanagement im
- bremischen öffentlichen Dienst
- Präambel
- 1.
- Geltungsbereich
- § 1 Absatz 1 des Bremischen Richtergesetzes
- 2.
- Zielsetzung
- 2.1
- Integration von Gesundheitsmanagement in das Personal- und Organisationsmanagement
- 2.2
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen / Verringerung von Belastungen
- 2.3
- Unterstützung und Entwicklung individueller Gesundheitspotentiale
- 2.4
- Ökonomische und qualitative Verbesserungen
- 2.5
- Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierender Sichtweisen
- 3.
- Rechtliche Grundlagen
- 4.
- Dienststelleninterne Umsetzung des Gesundheitsmanagements
- 4.1
- Durchführung in der Dienststelle
- 4.2
- Dienststelleninterne Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement
- 4.3
- Verantwortlichkeit / Rolle der Führungskräfte
- 4.4
- Beteiligung der Beschäftigten
- 4.5
- Finanzierung
- 4.6
- Dienststelleninterne Gesundheitsberichterstattung
- 4.7
- Mitbestimmung / Beteiligung
- 5.
- Steuerung und Koordinierung des Gesundheitsmanagements
- 5.1
- Ressortübergreifende Projektgruppe Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- 5.2
- Unterstützung des Gesundheitsmanagements im bremischen öffentlichen Dienst (Kompetenzzentrum)
- 5.3
- Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats und des Gesamtrichterrats / Beteiligung der Gesamtschwerbehindertenvertretung
- 6.
- Kosten / Finanzierung
- 7.
- Förderung von Projekten
- 8.
- Datenschutz
- 9.
- Behinderte Beschäftigte
- 10.
- Qualifizierung
- 11.
- Zentrale Gesundheitsberichterstattung
- 12.
- Handlungshilfe
- 13.
- Schlussbestimmungen
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