Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
INHALT
Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
- Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
- Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
- § 44 Absatz 4 des Bremischen Wassergesetzes (BremWG)
- 1.
- Anwendungsbereich
- 2.
- Allgemeine Anforderungen und Voraussetzungen für eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung und damit eine erlaubnisfreie Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
- § 44 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 BremWG
- § 44 Absatz 1 BremWG
- 3.
- Ausgeschlossene Flächen für die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
- 4.
- Anforderungen an das schadlose Versickern
- 5.
- Sonstige Anforderungen
- 6.
- Anforderungen an das schadlose Einleiten in Oberflächengewässer
- 7.
- Weitere Voraussetzungen
- 8.
- Hinweis
- § 44 Absatz 2 BremWG
- 9.
- Bewirtschaftung von Regenwasser
- 10.
- Inkrafttreten
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