Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2015 - Hinweise zum Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
INHALT
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2015 - Hinweise zum Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2015 - Hinweise zum Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2015 - Hinweise zum Gesetz
- 1.
- Bedeutung; Verhältnis zu anderen Regelungen über Mindestarbeitsbedingungen; Verhältnis zum Landesmindestlohngesetz
- 2.
- Ausnahmen von der Anwendung des MiLoG: Praktikanten
- § 26 LHO
- 3.
- Sonstige Ausnahmen von der Mindestlohnpflicht
- a)
- Auszubildende und ehrenamtlich Tätige
- b)
- Langzeitarbeitslose
- c)
- Einstiegsqualifizierung
- 4.
- Erfüllung und Fälligkeit des Mindestlohns
- a)
- Erfüllung
- b)
- Fälligkeit allgemein
- c)
- Arbeitszeitkonto gem. § 2 Abs. 2 MiLoG
- d)
- Fälligkeitsprobleme bei Überstunden/Mehrarbeit
- 5.
- Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit
- a)
- Erfasste Arbeitnehmer
- b)
- Umfang der Dokumentationspflicht
- c)
- Frist für die Erstellung der Dokumentation
- d)
- Aufbewahrungspflichten für die Dokumentation
- e)
- Folgen von Pflichtverletzungen
- 6.
- Änderungen des Nachweisgesetzes
- Kontakt
- [Amtl. Anm.:]
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