Richtlinie zur Durchführung des "Freiwilligen Ökologischen Jahres" (FÖJ) im Land Bremen
INHALT
Richtlinie zur Durchführung des "Freiwilligen Ökologischen Jahres" (FÖJ) im Land Bremen
- Richtlinie zur Durchführung des "Freiwilligen Ökologischen Jahres" (FÖJ) im Land Bremen
- Richtlinie zur Durchführung des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) im Land Bremen
- 1.
- Allgemeines
- 2.
- Zulassung von Trägern des FÖJ, Trägeraufgaben und -pflichten
- 3.
- Zuwendungen
- 4.
- Anerkennung als Einsatzstelle durch die Träger
- 5.
- Rechte und Pflichten der Einsatzstellen
- 6.
- Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am FÖJ
- 7.
- Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
- 8.
- Inkrafttreten
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