Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
INHALT
Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- I. Tagegeld
- II. Übernachtungsgeld
- III. Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Kraftfahrer
- IV. Fahrtkosten
- V. Pauschbeträge für Auslagen außerhalb von Sitzungen
- VI. Pauschbeträge für Zeitaufwand
- Richtlinien über die Erstattung barer Auslagen und die Gewährung von Pauschbeträgen sowie sonstigen Entschädigungen für Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- I Pauschbeträge für Zeitaufwand, als Sachkostenentschädigung und für die Aufnahme von Rentenanträgen
- II Erstattung der Auslagen für Büromaterial und sonstige bare Auslagen
- III Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen an den Kosten der Kommunikation
- IV Reisekosten
- V Bruttoarbeitsverdienstausfall
- VI Abrechnung
- VII Inkrafttreten
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