Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen
INHALT
Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen
- Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen
- Vorbemerkungen
- § 11 Absatz 1 Ziffer 1
- § 6 Absatz 3 BremSVG
- Inhaltsverzeichnis
- 1.
- 2.
- 3.
- Anlage
- 1.
- Zeichnungsrecht im allgemeinen Schriftverkehr
- 1.1
- Externer Schriftverkehr
- 1.2
- Benennung der Betriebsleitung und der bestellten Vertretung
- 1.3
- Interner Schriftverkehr und Verteilung
- 1.4
- Umgang mit der Geschäftspost
- 2.
- Zeichnungsregelungen bei Aufträgen und Abschluss von Verträgen
- 3.
- Zeichnungsregelungen bei der Rechnungsbearbeitung
- § 70 LHO
- § 70 LHO
- § 70 Nummer 14ff. LHO
Feedback