Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfe...
INHALT
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 6 - Gesundheit, Ernährung und Bewegung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 6 Gesundheitsförderung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 6 - Gesundheit, Ernährung und Bewegung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 6 Gesundheitsförderung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 6 – Gesundheit, Ernährung und Bewegung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 6 Gesundheitsförderung)
- 1.
- Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
- 2.
- Gegenstand der Förderung
- 3.
- Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger
- § 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BremAGKJHG)
- 4.
- Voraussetzungen für die Bewilligung
- 5.
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen / Zuweisungen
- 6.
- Verfahren
- 7.
- Geltungsdauer
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