Allgemeinverfügung des Magistrats der Stadt Bremerhaven über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen am Geestewanderweg zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse in der Stadt Bremerhaven
INHALT
Allgemeinverfügung des Magistrats der Stadt Bremerhaven über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen am Geestewanderweg zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse in der Stadt Bremerhaven
- Allgemeinverfügung des Magistrats der Stadt Bremerhaven über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen am Geestewanderweg zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse in der Stadt Bremerhaven
- Allgemeinverfügung des Magistrats der Stadt Bremerhaven über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen am Geestewanderweg zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse in der Stadt Bremerhaven
- § 29 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG)
- für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen am Geestewanderweg zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse in der Stadt Bremerhaven
- Allgemeinverfügung
- § 38 Absatz 1 Nummer 5 BremNatG
- § 39 BremNatG
- § 41 Absatz 4 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG)
- Rechtsbehelfsbelehrung:
- Hinweis:
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